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Warum ein "JA" zum Stromgesetz entscheidend für das Klima und die Landschaft ist

Warum ein "JA" zum Stromgesetz entscheidend für das Klima und die Landschaft ist

Am 9. Juni steht uns eine entscheidende Entscheidung über das Elektrizitätsgesetz bevor. Angesichts der Kritik der Gegner ist es von größter Bedeutung, bestimmte Vorurteile zu korrigieren und die herausragende Bedeutung dieses Gesetzes für unsere Energie- und Umweltzukunft hervorzuheben. Erklärungen.

Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung bleibt die Regel

In der Kampagne besteht die Gefahr, dass sich die Debatten auf das Spannungsverhältnis zwischen der Produktion erneuerbarer Elektrizität und dem Landschaftsschutz konzentrieren. Der Cursor wurde bei der Interessenabwägung tatsächlich ein wenig zugunsten der Produktion von erneuerbaren Energien gegenüber dem Natur- und Landschaftsschutz verschoben. Die Umsetzungsverordnungen, die sich in der Konsultationsphase befinden, sind jedoch beruhigend. Sie stellen klar, dass es keinesfalls darum geht, den Natur- und Landschaftsschutz zu demontieren, und dass die Interessenabwägung die Regel bleibt. Das Gegenteil zu behaupten, ist schlichtweg falsch.

 

Erhebliche Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden

Die Kampagne wird sich zwar auf das Spannungsfeld zwischen der Erzeugung erneuerbarer Energien und dem Natur- und Landschaftsschutz konzentrieren, der Kernpunkt des Gesetzes liegt jedoch woanders. Das Parlament hat sehr ehrgeizige Ziele für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen festgelegt. Bis 2035 sollen mindestens 35 TWh Strom aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) erzeugt werden, bis 2050 45 TWh. Um eine Größenordnung zu nennen: Der jährliche Stromverbrauch in der Schweiz liegt heute bei 56-57 TWh und die derzeitige Wasserkraftproduktion bei 37 TWh.

Konkret ist es zum größten Teil die Entwicklung von PV auf Dächern und in Infrastrukturen, die diese zusätzlichen TWh bringen wird, auch wenn Windkraft und Biomasse ebenfalls eine Rolle spielen.

Auch wenn sich die Debatten somit sehr auf die potenziellen Beeinträchtigungen der Landschaft konzentrieren, muss betont werden, dass dieses Gesetz de facto ermöglicht, dass 80 bis 90 Prozent der Entwicklung erneuerbarer Energien auf der bestehenden Infrastruktur stattfinden.

Und dieser starke Anstieg der PV ist durchaus realistisch. Im Jahr 2023 wurden 1,5 TWh zusätzlicher Strom an das Netz angeschlossen, das sind 50% mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2024 wird die PV 10% des Schweizer Stromverbrauchs erzeugen. Selbst konservativen Projektionen zufolge wird die PV im Jahr 2030 etwa 15 TWh produzieren (heute 6 TWh), davon fast 5 TWh im Winter, was fünfmal mehr ist, als man sich von der Winterproduktion der alpinen Solarparks erhofft...

Das Ziel dieser bedeutenden zusätzlichen erneuerbaren Stromproduktion ist es, die Dekarbonisierung der Heizsysteme (Ersatz von Öl und Gas durch Wärmepumpen) und der Mobilität (Elektrifizierung des Fahrzeugparks) zu erreichen. Ein Nein zum Stromgesetz bedeutet somit ein Ja zur Aufrechterhaltung unserer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus oftmals undemokratischen Ländern und eine Weigerung, unsere Energieversorgungssicherheit zu erhöhen.

 

Ein Gesetz, das die Natur und die Landschaft respektiert

Die Situation ist natürlich eine ganz andere, wenn eine alpine Photovoltaikanlage oder eine Windkraftanlage in einem Gebiet geplant wird, das bereits von Menschenhand und Infrastrukturen geprägt ist, oder wenn sie in einer noch unberührten Natur geplant ist. Das Elektrizitätsgesetz legt fest, dass die Kantone bei der Ausscheidung geeigneter Gebiete für Solar- und Windkraftanlagen von nationaler Bedeutung in den kantonalen Richtplänen die Schutzinteressen, in erster Linie den Landschaftsschutz, zu berücksichtigen haben. Damit ist klar, dass Wind- und Solaranlagen vor allem ausserhalb von geschützten Landschaften gebaut werden müssen, die im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt sind.

Die als geeignet ausgewiesenen Gebiete, in denen Solar- und Windkraftanlagen Vorrang haben, dürfen also explizit nicht in Landschaften von nationaler Bedeutung liegen. Diese umfassen immerhin 17% der Landesfläche. Gerade weil Wind- und Solaranlagen in den sogenannten Eignungsgebieten Vorrang vor anderen Interessen haben, wird es abschreckend wirken, diese an anderen Orten zu bauen. Auf diese Weise werden andere Gebiete entlastet, da davon ausgegangen wird, dass Projekte in den ausgewiesenen Eignungsgebieten vorrangig realisiert werden.

 

Interessenabwägung auch bei der Wasserkraft

Ähnlich verhält es sich mit der Wasserkraft. Der Gesetzgeber hat hier einen anderen Weg gewählt und auf der Grundlage einer Vereinbarung aus dem Runden Tisch für Wasserkraft 16 Projekte definiert, die ein erhöhtes Interesse genießen. Dies wird auch zu einer Kanalisierung und Konzentration der Projekte führen. Die Stiftung für Landschaftsschutz, deren Stiftungsrat ich angehöre, hat sich zwar gegen eines der Projekte, das Gornerprojekt, ausgesprochen, weil sie noch nicht genügend Informationen über das Projekt erhalten hat, um dessen Auswirkungen auf die Landschaft abschätzen zu können. Und dennoch unterstützt die Stiftung das Stromgesetz, weil es die Möglichkeit bietet, diese landschaftsbezogenen Überlegungen weiterhin zu berücksichtigen. Dass der Stromerzeugung grundsätzlich Vorrang vor anderen Interessen von nationaler Bedeutung eingeräumt wird, bedeutet nämlich nicht, dass jede geplante Anlage zwangsläufig genehmigt wird. Eine Einzelfallprüfung und eine Interessenabwägung bleiben obligatorisch, auch bei Projekten des Runden Tisches wie dem Gorner oder bei Projekten für Windkraftanlagen oder Solarparks in geeigneten Gebieten. Es sind diese verschiedenen Argumente, die sowohl Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Aqua Viva, Birdlife, den WWF, Greenpeace oder Mountain Wilderness, also Verbände, die den Schutz der Landschaft und der Biodiversität in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stellen, davon überzeugt haben, das Gesetz zu unterstützen und sich dem Referendum zu widersetzen.

 

Eine niedrigere Stromrechnung für Haushalte und Unternehmen

Bemerkenswert ist auch, dass zum ersten Mal ein Effizienzprogramm in das Gesetz aufgenommen wurde: Die Stromversorger müssen Effizienzziele erreichen und ihre Kunden jedes Jahr Strom sparen lassen. Mit dieser Massnahme soll unter anderem die im Gesetz geforderte Senkung des Stromverbrauchs um 2 TWh bis 2035 erreicht werden. Eine Senkung, die sich sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen positiv auf das Portemonnaie auswirken wird.

Darüber hinaus wird durch die Einführung einer floatenden Marktprämie für große Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien die Rentabilität dieser Anlagen sichergestellt. Bei hohen Strompreisen wird der Bund nicht finanziell unterstützen und möglicherweise sogar Geld zurückerhalten, während bei niedrigen Preisen die Betreiber eine Mindestvergütung erhalten, die es ihnen ermöglicht, die Rentabilitätsschwelle zu erreichen.

Indem fossile Energieträger wie Heizöl, Benzin oder Gas durch Strom ersetzt werden, wird auch das Risiko starker Preisschwankungen bei Krisen durch mehr lokal erzeugten Strom verringert. Schließlich sieht das Stromgesetz keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben vor.

Ein sehr wichtiges Gesetz zum Schutz des Klimas

Ich habe im Parlament gegen die Absicht gekämpft, den Natur- und Landschaftsschutz zu schwächen - mit einigem Erfolg, denn ursprünglich war vorgesehen, den Bau von Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung zu erlauben und die Restwassermengen in Flüssen auszusetzen. Auch wenn ich einige kleinere Abschwächungen beim Natur- und Landschaftsschutz bedauere, sollte man keinesfalls das Kind mit dem Bade ausschütten. Das Elektrizitätsgesetz ist ein wichtiges Gesetz für den Ausstieg der Schweiz aus den fossilen Energieträgern und die Erhöhung der Sicherheit in der Energieversorgung. Es ist ein entscheidender Schritt zur Erreichung der Klimaschutzziele, die im Klimagesetz festgelegt sind, das im Juni letzten Jahres vom Volk angenommen wurde.

 

Gesetz begünstigt nicht die großen alpinen Solarparks

Zu diesem letzten Punkt ist es wichtig zu sagen, dass die Bestimmungen über den SolarExpress, die im September 2022 vom Parlament verabschiedet wurden, nicht von dem Referendum betroffen sind. Unabhängig davon, ob man für oder gegen diese großen Solarparks ist, wird es immer möglich sein, sie mit 60% öffentlicher Förderung zu bauen, bis eine Produktion von 2 TWh/Jahr erreicht ist. Ein Nein zum Stromgesetz wird den Bau nicht verhindern können, wie die Gegner gerne behaupten.

 

Christophe Clivaz

 

Weitere Informationen: https://loielectricite-oui.ch/

 

Investitionen in Gaskraftwerke: eine Verschwendung öffentlicher Gelder

Investitionen in Gaskraftwerke: eine Verschwendung öffentlicher Gelder

Stromknappheit im Winter droht: investitionen in Effizienz und erneuerbare Energien statt in den Bau von Reserve-Gaskraftwerken

Als die Motion "Keine Gasreservekraftwerke zur Sicherung der Stromversorgung" vor zwei Jahren eingereicht wurde, plante der Bundesrat die Inbetriebnahme von Gasreservekraftwerken. Ziel war es, eine mögliche Stromknappheit im Winter nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine und den daraus resultierenden Versorgungsengpässen auszugleichen. Seitdem wurden die Kraftwerke Birr, Cornaux und Monthey mit Verträgen bis zum Frühjahr 2026 in Betrieb genommen, aber glücklicherweise musste man bisher nicht auf sie zurückgreifen.

 

Nicht gesetzeskonform und unbegründete Drohung

Inzwischen hat das Bundesamt für Energie im letzten Sommer die erste Ausschreibung für Reservekraftwerke nach 2026 veröffentlicht. Es ist geplant, Verträge zu unterzeichnen, damit diese Kraftwerke 15 Jahre lang, also bis 2041, in Betrieb bleiben!

Vor einigen Tagen kam ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Schluss, dass die Betriebsbewilligung für das Kraftwerk Birr nicht gesetzeskonform war. Der Bund hatte nämlich beschlossen, um den Betrieb des Kraftwerks zu ermöglichen, die zulässigen Grenzwerte für Stickoxid- und Kohlenmonoxid-Emissionen vorübergehend zu erhöhen.

In seinem Urteil vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Ansicht, dass das UVEK die Annahmen, auf die es sich bezüglich einer drohenden Knappheit im Winter 2022-23 stützte, nicht überzeugend dargelegt hatte. Das Gericht hält auch fest, dass der Staat angesichts der Umweltauswirkungen einer solchen Anlage den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten müsse. Das heißt, es muss geprüft werden, ob andere Lösungen, die die verschiedenen Interessen besser berücksichtigen, möglich sind.

Es ist unlogisch, astronomische Summen für eine mögliche zusätzliche Produktion von Strom aus fossilen Energieträgern auszugeben, anstatt das Geld in die Senkung des Stromverbrauchs oder die Produktion von mehr erneuerbarem Strom zu investieren. Es ist sogar völlig abwegig.

Dies deckt sich mit der in meiner Motion entwickelten Argumentation, dass es besser ist, in Energiesparmassnahmen oder die Förderung erneuerbarer Energien zu investieren, als Hunderte von Millionen und bald Milliarden für fossile Reservekraftwerke auszugeben, die mit grosser Wahrscheinlichkeit nutzlos sein werden. Dies könnte auf einfache Weise geschehen, indem die für die Reservekraftwerke vorgesehenen Beträge dazu verwendet werden, die finanziellen Mittel zu erhöhen, die bereits bestehenden Programmen wie EnergieSchweiz, dem Gebäudeprogramm, ProKilowatt oder auch ProNovo zur Verfügung stehen.

 

Verschwendung von öffentlichen Geldern

Investitionen in die Senkung des Stromverbrauchs oder die Erhöhung der Produktion von erneuerbarem Strom würden eine Verbesserung der Versorgungssicherheit bewirken und gleichzeitig die Nachfrage senken, aber auch das Angebot nachhaltig erhöhen. Das gleiche Geld, das in Reservekraftwerke investiert wird, führt zu keiner Verbesserung der Situation und ist eine echte Verschwendung öffentlicher Gelder.

 

Zu meinen parlamentarischen Vorstößen und Themen

 

Bilanz der Sitzung im Dezember 2023

Bilanz der Sitzung im Dezember 2023

In der Dezembersession stand die Wahl des Bundesrates im Mittelpunkt, doch das Parlament traf eine Reihe von Entscheidungen, die im Folgenden zusammengefasst werden:

 

Einheitliche Pflegefinanzierung: Unklare finanzielle Folgen

Die Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen ist heute nicht identisch. Bei einem Spitalaufenthalt werden 55% der Kosten von den Krankenversicherern und 45% von den Kantonen übernommen. Bei einer ambulanten Behandlung werden 100% der Kosten von den Krankenversicherern übernommen (also über die Krankenkassenprämien finanziert).

Alle Beteiligten sind sich einig, dass das Finanzierungssystem geändert werden muss und dass für stationäre und ambulante Leistungen die gleichen Regeln gelten müssen. Das Problem: Die vom Parlament gewählte Lösung, die unter anderem die Finanzierung von Pflegeheimen und häuslicher Pflege in die Reform einbezieht, gibt den Krankenkassen viel Macht und die finanziellen Auswirkungen sind unklar.

Es besteht die Gefahr, dass die Reform letztlich die Krankenkassenprämien in die Höhe treibt und gleichzeitig die Löhne und Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals unter Druck setzt.

Ein Referendum wurde von den Gewerkschaften bereits angekündigt. Es passiert mir nicht oft, aber ich habe beschlossen, mich bei der Schlussabstimmung der Stimme zu enthalten. Es ist nämlich unmöglich, verlässliche Informationen über die finanziellen Auswirkungen dieser Reform zu erhalten...

 

Budget: Das Bundesamt für Umwelt (BFE) war das einzige Amt, das von den Kürzungen betroffen war.

Der Wunsch des Parlaments war es, den Armeehaushalt bis 2035 auf 1 % des BIP anzuheben (8 Milliarden statt der derzeitigen 5,3 Milliarden). Die Armee erhält also 300 Millionen mehr für 2024. Diese 300 Millionen mussten natürlich an anderer Stelle eingespart werden.

Während die Landwirtschaft und der Regionalverkehr gut abschnitten, war dies bei der Eisenbahninfrastruktur, der Regionalentwicklung, dem Asylwesen, den humanitären Aktionen oder dem Bundesamt für Umwelt, dem jegliche Stellenaufstockung verweigert wurde, nicht der Fall.

Das Bundesamt für Umwelt ist das einzige Amt, das von den Kürzungen betroffen ist, was viel über die ideologische Ausrichtung des neuen Parlaments aussagt...

 

Energiegesetz, Beschleunigung der Verfahren

Der Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken von nationaler Bedeutung wird durch eine Konzentration und Verkürzung der Planungs- und Bauverfahren beschleunigt.

Die SVP und die FDP haben (wenn auch knapp) erfolglos versucht, das Beschwerderecht von Umweltorganisationen zu schwächen und den Bau neuer Atomkraftwerke zuzulassen. Das Geschäft wird an den Ständerat weitergeleitet.

 

CO2-Gesetz: Ein weiches und wenig ambitioniertes Gesetz

Dieses neue Gesetz ist so anspruchslos, dass es im Vergleich zur aktuellen Situation kaum etwas ändert. Der Bundesrat und der Nationalrat sind wie gelähmt, nachdem die vorherige Revision im Jahr 2021 an der Urne abgelehnt wurde.

Er hat es beispielsweise abgelehnt, Privatjets zu besteuern, was sehr symbolisch ist. Sie fliegen in Privatjets und verursachen in wenigen Stunden so viele Treibhausgasemissionen wie ein durchschnittlicher Schweizer in einem ganzen Jahr.

Damit entgehen uns 30 Millionen, mit denen wir Gebäudesanierungsmaßnahmen hätten finanzieren können, von denen sowohl die mit den Arbeiten beauftragten Unternehmen als auch die Eigentümer und Mieter profitiert hätten....

Und doch zeigt das klare JA zum Klimagesetz im Juni, dass die Bevölkerung eine ehrgeizigere Politik wünscht.

Nach diesen drei intensiven Wochen in Bern werde ich mich für zehn Tage auch von den sozialen Netzwerken verabschieden. Frohe Weihnachten und einen guten Übergang zu 2024 für Sie alle!

 

 

Solaroffensive: Warum wir unsere Dächer statt unsere Almen bedecken sollten

Solaroffensive: Warum wir unsere Dächer statt unsere Almen bedecken sollten

Großzügige Subventionierung

In der Schweiz werden heute jährlich rund 60 TWh Strom verbraucht. Die Schweiz produziert insgesamt genauso viel, wie sie verbraucht. Im Sommer exportiert sie Strom, im Winter muss sie Strom importieren. Das Solarexpress-Gesetz wurde verabschiedet, um diesen Mangel an Winterproduktion zu beheben. Es zielt darauf ab, Photovoltaikanlagen in höheren Lagen zu installieren, da diese mehr Strom produzieren als Anlagen in tieferen Lagen. Ziel des Gesetzes ist es, dass bis 2030 2 TWh, davon etwa die Hälfte im Winter, durch diese großen alpinen Solaranlagen erzeugt werden.

Diese Großprojekte werden die Wartezeit für Privatpersonen und KMU verlängern

Um diese Frage zu beantworten, kann man einen Blick auf die zusätzliche Produktion von Wintersolarstrom im Jahr 2022 werfen. Im vergangenen Jahr haben neue Solaranlagen in unserem Land fast 1 TWh zusätzlichen Strom produziert. In seinem Bericht "Stromerzeugung im Winter durch Photovoltaik" vom Juni 2021 führt der Bundesrat aus, dass etwa 27 % des auf Gebäuden erzeugten Photovoltaikstroms im Winterhalbjahr produziert werden. Übernimmt man diesen Prozentsatz, bedeutet dies, dass im Jahr 2022 im Winter fast 0,27 TWh neuer Solarstrom erzeugt wurde.

Anders ausgedrückt: Beim Tempo von 2022 zeigt sich, dass innerhalb von vier Jahren, also bis Ende 2025, im Winter zusätzlich 1 TWh Solarstrom pro Jahr durch Anlagen erzeugt wird, die auf bestehenden Gebäuden angebracht sind. Dies geschieht noch bevor die ersten Kilowattstunden der großen Solarparks produziert werden. Und diese Produktion wird höchstwahrscheinlich noch höher ausfallen, da in den ersten Monaten des Jahres 2023 mehr Anlagen installiert wurden als im letzten Jahr, das bereits ein Rekordjahr war.

Dies ist eines der Hauptargumente für die Sinnlosigkeit dieser alpinen Großprojekte: Die Nachfrage ist heute größer als das Angebot, und die photovoltaische Stromproduktion nimmt auch im Winter zu. Warum also sollte man die Wartezeit für Privatpersonen oder KMUs, die Solarpaneele auf ihren Dächern installieren wollen, zugunsten von großen Konzernen und Investoren verlängern, die große Parks in großer Höhe errichten wollen?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bau von großen Photovoltaikanlagen in den Bergen nur auf Kosten der Natur gehen kann:

  • der Landschaften und der Natur und damit dessen, was unseren Tourismus attraktiv macht
  • des Steuerzahlers, der zu 60% die Realisierung dieser großen alpinen Solarparks bezahlt (während der Privatmann oder das KMU bei einer Photovoltaikanlage nicht mehr als 30% erwarten kann)
  • private Hausbesitzer und Unternehmen, die länger auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen auf ihre Dächer und Fassaden warten müssen.

Inkohärenz des Parlaments

Angesichts dieser Tatsachen und so inkonsequent es auch klingen mag, hat der Ständerat einen Vorschlag des Nationalrats abgelehnt, der die Installation von Solarpanels auf Dächern und Fassaden von neuen Gebäuden sowie auf Parkplätzen vorschreibt. Mit anderen Worten: Er will große Photovoltaikanlagen in den Bergen bauen, aber nicht auf neuen Gebäuden!

Anstatt die Solarenergie auf der bestehenden Infrastruktur zu stärken, bremst das Parlament sie seit Jahren aus und bastelt an Notlösungen, die die Klima- und Biodiversitätskrise noch weiter verschärfen werden. Dabei gibt es genügend geeignete Flächen auf Dächern und Fassaden, um einen Großteil des Strombedarfs der Schweiz mit Sonnenenergie zu decken. Mit den Dächern und Fassaden verfügen wir über ein theoretisches Potenzial von 67 TWh jährlich. Das ist mehr, als das ganze Land verbraucht! Allein im Wallis können auf Flächen über 200m2 (also ohne Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser) laut einer aktuellen Studie des Kantons zusätzlich 1 bis 1,8 TWh Solarstrom erzeugt werden. Wir müssen dieses Potenzial endlich nutzen!

Die Grünen lancieren eine Volksinitiative

Laut der am 31. Mai veröffentlichten Umfrage des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) wird die Installation von Solaranlagen auf Gebäuden und Fassaden von der Bevölkerung massiv befürwortet: 97% der Befragten befürworten dies!

Da im Parlament keine Mehrheit für eine Solaroffensive auf bestehenden Infrastrukturen gefunden werden kann, lancieren die Grünen eine Initiative: "Eine Solaranlage auf jedem Dach". Sie können die Lancierung der Initiative unterstützen, indem Sie hier eine Unterschrift versprechen.