Am 9. Juni steht uns eine entscheidende Entscheidung über das Elektrizitätsgesetz bevor. Angesichts der Kritik der Gegner ist es von größter Bedeutung, bestimmte Vorurteile zu korrigieren und die herausragende Bedeutung dieses Gesetzes für unsere Energie- und Umweltzukunft hervorzuheben. Erklärungen.
Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung bleibt die Regel
In der Kampagne besteht die Gefahr, dass sich die Debatten auf das Spannungsverhältnis zwischen der Produktion erneuerbarer Elektrizität und dem Landschaftsschutz konzentrieren. Der Cursor wurde bei der Interessenabwägung tatsächlich ein wenig zugunsten der Produktion von erneuerbaren Energien gegenüber dem Natur- und Landschaftsschutz verschoben. Die Umsetzungsverordnungen, die sich in der Konsultationsphase befinden, sind jedoch beruhigend. Sie stellen klar, dass es keinesfalls darum geht, den Natur- und Landschaftsschutz zu demontieren, und dass die Interessenabwägung die Regel bleibt. Das Gegenteil zu behaupten, ist schlichtweg falsch.
Erhebliche Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden
Die Kampagne wird sich zwar auf das Spannungsfeld zwischen der Erzeugung erneuerbarer Energien und dem Natur- und Landschaftsschutz konzentrieren, der Kernpunkt des Gesetzes liegt jedoch woanders. Das Parlament hat sehr ehrgeizige Ziele für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen festgelegt. Bis 2035 sollen mindestens 35 TWh Strom aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) erzeugt werden, bis 2050 45 TWh. Um eine Größenordnung zu nennen: Der jährliche Stromverbrauch in der Schweiz liegt heute bei 56-57 TWh und die derzeitige Wasserkraftproduktion bei 37 TWh.
Konkret ist es zum größten Teil die Entwicklung von PV auf Dächern und in Infrastrukturen, die diese zusätzlichen TWh bringen wird, auch wenn Windkraft und Biomasse ebenfalls eine Rolle spielen.
Auch wenn sich die Debatten somit sehr auf die potenziellen Beeinträchtigungen der Landschaft konzentrieren, muss betont werden, dass dieses Gesetz de facto ermöglicht, dass 80 bis 90 Prozent der Entwicklung erneuerbarer Energien auf der bestehenden Infrastruktur stattfinden.
Und dieser starke Anstieg der PV ist durchaus realistisch. Im Jahr 2023 wurden 1,5 TWh zusätzlicher Strom an das Netz angeschlossen, das sind 50% mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2024 wird die PV 10% des Schweizer Stromverbrauchs erzeugen. Selbst konservativen Projektionen zufolge wird die PV im Jahr 2030 etwa 15 TWh produzieren (heute 6 TWh), davon fast 5 TWh im Winter, was fünfmal mehr ist, als man sich von der Winterproduktion der alpinen Solarparks erhofft...
Das Ziel dieser bedeutenden zusätzlichen erneuerbaren Stromproduktion ist es, die Dekarbonisierung der Heizsysteme (Ersatz von Öl und Gas durch Wärmepumpen) und der Mobilität (Elektrifizierung des Fahrzeugparks) zu erreichen. Ein Nein zum Stromgesetz bedeutet somit ein Ja zur Aufrechterhaltung unserer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus oftmals undemokratischen Ländern und eine Weigerung, unsere Energieversorgungssicherheit zu erhöhen.
Ein Gesetz, das die Natur und die Landschaft respektiert
Die Situation ist natürlich eine ganz andere, wenn eine alpine Photovoltaikanlage oder eine Windkraftanlage in einem Gebiet geplant wird, das bereits von Menschenhand und Infrastrukturen geprägt ist, oder wenn sie in einer noch unberührten Natur geplant ist. Das Elektrizitätsgesetz legt fest, dass die Kantone bei der Ausscheidung geeigneter Gebiete für Solar- und Windkraftanlagen von nationaler Bedeutung in den kantonalen Richtplänen die Schutzinteressen, in erster Linie den Landschaftsschutz, zu berücksichtigen haben. Damit ist klar, dass Wind- und Solaranlagen vor allem ausserhalb von geschützten Landschaften gebaut werden müssen, die im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt sind.
Die als geeignet ausgewiesenen Gebiete, in denen Solar- und Windkraftanlagen Vorrang haben, dürfen also explizit nicht in Landschaften von nationaler Bedeutung liegen. Diese umfassen immerhin 17% der Landesfläche. Gerade weil Wind- und Solaranlagen in den sogenannten Eignungsgebieten Vorrang vor anderen Interessen haben, wird es abschreckend wirken, diese an anderen Orten zu bauen. Auf diese Weise werden andere Gebiete entlastet, da davon ausgegangen wird, dass Projekte in den ausgewiesenen Eignungsgebieten vorrangig realisiert werden.
Interessenabwägung auch bei der Wasserkraft
Ähnlich verhält es sich mit der Wasserkraft. Der Gesetzgeber hat hier einen anderen Weg gewählt und auf der Grundlage einer Vereinbarung aus dem Runden Tisch für Wasserkraft 16 Projekte definiert, die ein erhöhtes Interesse genießen. Dies wird auch zu einer Kanalisierung und Konzentration der Projekte führen. Die Stiftung für Landschaftsschutz, deren Stiftungsrat ich angehöre, hat sich zwar gegen eines der Projekte, das Gornerprojekt, ausgesprochen, weil sie noch nicht genügend Informationen über das Projekt erhalten hat, um dessen Auswirkungen auf die Landschaft abschätzen zu können. Und dennoch unterstützt die Stiftung das Stromgesetz, weil es die Möglichkeit bietet, diese landschaftsbezogenen Überlegungen weiterhin zu berücksichtigen. Dass der Stromerzeugung grundsätzlich Vorrang vor anderen Interessen von nationaler Bedeutung eingeräumt wird, bedeutet nämlich nicht, dass jede geplante Anlage zwangsläufig genehmigt wird. Eine Einzelfallprüfung und eine Interessenabwägung bleiben obligatorisch, auch bei Projekten des Runden Tisches wie dem Gorner oder bei Projekten für Windkraftanlagen oder Solarparks in geeigneten Gebieten. Es sind diese verschiedenen Argumente, die sowohl Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Aqua Viva, Birdlife, den WWF, Greenpeace oder Mountain Wilderness, also Verbände, die den Schutz der Landschaft und der Biodiversität in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stellen, davon überzeugt haben, das Gesetz zu unterstützen und sich dem Referendum zu widersetzen.
Eine niedrigere Stromrechnung für Haushalte und Unternehmen
Bemerkenswert ist auch, dass zum ersten Mal ein Effizienzprogramm in das Gesetz aufgenommen wurde: Die Stromversorger müssen Effizienzziele erreichen und ihre Kunden jedes Jahr Strom sparen lassen. Mit dieser Massnahme soll unter anderem die im Gesetz geforderte Senkung des Stromverbrauchs um 2 TWh bis 2035 erreicht werden. Eine Senkung, die sich sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen positiv auf das Portemonnaie auswirken wird.
Darüber hinaus wird durch die Einführung einer floatenden Marktprämie für große Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien die Rentabilität dieser Anlagen sichergestellt. Bei hohen Strompreisen wird der Bund nicht finanziell unterstützen und möglicherweise sogar Geld zurückerhalten, während bei niedrigen Preisen die Betreiber eine Mindestvergütung erhalten, die es ihnen ermöglicht, die Rentabilitätsschwelle zu erreichen.
Indem fossile Energieträger wie Heizöl, Benzin oder Gas durch Strom ersetzt werden, wird auch das Risiko starker Preisschwankungen bei Krisen durch mehr lokal erzeugten Strom verringert. Schließlich sieht das Stromgesetz keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben vor.
Ein sehr wichtiges Gesetz zum Schutz des Klimas
Ich habe im Parlament gegen die Absicht gekämpft, den Natur- und Landschaftsschutz zu schwächen - mit einigem Erfolg, denn ursprünglich war vorgesehen, den Bau von Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung zu erlauben und die Restwassermengen in Flüssen auszusetzen. Auch wenn ich einige kleinere Abschwächungen beim Natur- und Landschaftsschutz bedauere, sollte man keinesfalls das Kind mit dem Bade ausschütten. Das Elektrizitätsgesetz ist ein wichtiges Gesetz für den Ausstieg der Schweiz aus den fossilen Energieträgern und die Erhöhung der Sicherheit in der Energieversorgung. Es ist ein entscheidender Schritt zur Erreichung der Klimaschutzziele, die im Klimagesetz festgelegt sind, das im Juni letzten Jahres vom Volk angenommen wurde.
Gesetz begünstigt nicht die großen alpinen Solarparks
Zu diesem letzten Punkt ist es wichtig zu sagen, dass die Bestimmungen über den SolarExpress, die im September 2022 vom Parlament verabschiedet wurden, nicht von dem Referendum betroffen sind. Unabhängig davon, ob man für oder gegen diese großen Solarparks ist, wird es immer möglich sein, sie mit 60% öffentlicher Förderung zu bauen, bis eine Produktion von 2 TWh/Jahr erreicht ist. Ein Nein zum Stromgesetz wird den Bau nicht verhindern können, wie die Gegner gerne behaupten.
Christophe Clivaz
Weitere Informationen: https://loielectricite-oui.ch/