Anfang Mai hat sich der Nationalrat mit der Verabschiedung des revidierten Umweltschutzgesetzes (USG) für die Kreislaufwirtschaft ausgesprochen. Diese Revision enthält mehrere Bestimmungen, die die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz fördern sollen, und geht auf langjährige Forderungen der Grünen zurück.

Die Grünen sind natürlich zufrieden mit diesem Schritt, der mehrere Forderungen der 2012 eingereichten und 2016 vom Volk abgelehnten Volksinitiative Grüne Wirtschaft sowie einer Reihe weiterer parlamentarischer Initiativen umsetzt, darunter auch die von mir 2019 eingereichte Initiative "Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz. Ressourceneffizienz im Umweltschutzgesetz verankern".

Die Überarbeitung geht auf zentrale Anliegen ein, wie die Bekämpfung von wildem Müll oder Plastikmüll und das Recht auf Wiedergutmachung.

Aber was genau ist eigentlich die Kreislaufwirtschaft?

In unserem derzeitigen, sogenannten linearen Wirtschaftsmodell schöpfen wir aus Rohstoffen, um sie in Produkte umzuwandeln. Sobald diese Produkte verkauft und verbraucht sind, landen sie im Müll. Dieser Ansatz führt zu einer Verknappung der Ressourcen, zu mehr Umweltverschmutzung und Abfall, ganz zu schweigen von den damit verbundenen Umweltauswirkungen. Die Kreislaufwirtschaft stellt sich als Alternative zu diesem Modell dar. Sie zielt darauf ab, Materialien und Produkte wieder in die Produktionskette einzuschleusen und so den Bedarf an neuen Rohstoffen zu minimieren. Die Produkte behalten ihren Wert länger und produzieren weniger Abfall.

Neue Möglichkeiten für Unternehmen

Das Konzept der Kreislaufwirtschaft umfasst den gesamten Lebenszyklus von Materialien und Produkten: Gewinnung, Design, Produktion, Vertrieb, verlängerte Nutzung und schließlich Recycling. Durch Strategien wie Teilen, Wiederverwenden, Reparieren und Neuverpacken von Produkten wird deren Lebens- und Nutzungsdauer verlängert. Für die auf Innovation und Qualität ausgerichteten Sektoren der Schweizer Wirtschaft bietet dieses Modell neue Möglichkeiten wie Reparatur- oder Mietdienstleistungen, die den traditionellen Verkauf ersetzen. In den meisten Fällen dient dieser Ansatz nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Budget der Verbraucher und der Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort.

Natürlich sind es in erster Linie die Unternehmen, die sich anpassen und zirkuläre Produktionsprozesse einführen müssen. Aber der ordnungspolitische Rahmen kann die richtigen Impulse geben und die innovativsten und bahnbrechendsten Unternehmen fördern. In dieser Hinsicht gibt der vom Nationalrat angenommene Entwurf dem Bundesrat verschiedene Möglichkeiten zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Darunter sind insbesondere zu nennen:

 

    • Das Verbot, Produkte in den Handel zu bringen, die für den einmaligen und kurzzeitigen Gebrauch bestimmt sind
    • Die Festlegung von Anforderungen an die Lebensdauer, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Reparierbarkeit von Produkten.
    • Die Einführung eines Reparaturfähigkeitsindexes
    • Die Festlegung von Anforderungen an die Verwendung von umweltfreundlichen Baumaterialien oder die Wiederverwendung von Bauelementen in Bauwerken.

Kampf gegen das Littering

Des Weiteren hat der Nationalrat beschlossen, dass die vorgezogene Entsorgungsgebühr nun auch für ausländische Versandhandelsunternehmen (Online-Verkauf) gelten soll. Er hat auch eine maximale Geldstrafe von 300 CHF für Personen eingeführt, die Abfälle auf der Straße oder in der Natur zurücklassen (Bekämpfung von Littering).

Diese Revision ist ein erster wichtiger Schritt, um von einer linearen Wirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft überzugehen. Es bleibt zu hoffen, dass der Staatsrat, der sich demnächst mit dem angenommenen Entwurf befassen wird, der vom Nationalrat vorgegebenen Linie folgen wird.